Wer in Deutschland ein verpacktes Produkt verkauft, zum Beispiel Milch in einer Glasflasche oder einem Getränkekarton, muss sich auch um die Entsorgung der Verkaufsverpackung kümmern. Das verlangt die sogenannte Verpackungsverordnung. Weil aber nicht jeder Milchverkäufer von Haus zu Haus fahren kann, um die Verpackungen wieder abzuholen, hat sich in Deutschland ein ziemlich kompliziertes System entwickelt, mit dem die Vorgaben der Verpackungsverordnung umgesetzt werden.
Vereinfacht beschrieben funktioniert das so: Jeder, der Produkte in Verpackungen erstmalig verkauft, meldet die Menge der Plastik-, Papier- und Glasverpackungen an eine Firma, die für ihn die Entsorgung organisiert. Diese Firma wird duales System genannt. Der Milchverkäufer kauft vom dualen System eine Lizenz für seinen Müll, das heißt: Er bezahlt dieser Firma Geld dafür, dass sie sich an seiner Stelle um die Entsorgung der Verpackungen kümmert. Das duale System beauftragt dann andere Firmen, die den Verpackungsmüll bei den Verbrauchern abholen, sortieren und verwerten. Verwerten kann bedeuten, dass aus der alten Milchflasche eine neue Milchflasche gemacht wird. Es kann aber auch bedeuten, dass der Verpackungsmüll zur Energiegewinnung verbrannt wird.
Nun gibt es aber zehn duale Systeme, bei denen ein Milchverkäufer seine Verpackungen melden kann. Er kann zwischen ihnen auswählen. Die Systeme stehen also im Wettbewerb, kämpfen miteinander um Kunden. Gleichzeitig müssen sie aber auch zusammenarbeiten: Sonst müssten ja zehn Müllautos durch ein Dorf fahren und der Verbraucher müsste die Plastikverpackungen in zehn verschiedene Säcke sortieren – und dafür erst einmal wissen, welche Verpackung von welcher Firma entsorgt wird. Also haben sich die zehn dualen Systeme die Gebiete in Deutschland aufgeteilt. Wer in einem Gebiet für eine bestimmte Art Verpackungsmüll verantwortlich ist, beauftragt stellvertretend für alle dualen Systeme einen Müllentsorger. Die Kosten teilen sich die Systeme: Jeder bezahlt den Anteil der gesammelten Müllmenge, für die er seinen Kunden eine Lizenz ausgestellt hat. Dafür muss jede Firma ihre Mengen an eine Art Zentrale melden.
Duales System – übersetzt in diesem Fall etwa: zweites System – sagt man zu den Firmen deshalb, weil es schon lange vor der Verpackungsordnung „erste“ Systeme für die Müllentsorgung gab: die öffentlich-rechtlichen, die von den Städten und Landkreisen organisiert und von den Bürgern durch Abfallgebühren bezahlt werden.