Bestellen deine Eltern manchmal Sachen im Internet? Dann hast du vielleicht schon mitbekommen, dass ihnen die Ware nach Eintreffen bei euch zu Hause dann doch nicht gefiel. Das passiert ziemlich oft, weil die Sachen beim Bestellen nur abgebildet im Internet zu sehen sind.
Die Möglichkeit, zum Beispiel eine Hose anzuprobieren, einen Pullover anzufassen oder einen Fernseher anzuschalten, um Bild und Ton zu überprüfen, haben die Kunden aber nicht. Deshalb sind sie vom Gesetz besonders geschützt. Sie können die meisten Kaufverträge mit Internet-Geschäften widerrufen, das heißt: sich von ihnen wieder lösen. Dafür haben sie 14 Tage lang nach Eintreffen der Ware Zeit. Viel Arbeit macht das nicht: Der Kunde teilt dem Geschäft den Widerruf des Kaufvertrages schriftlich mit und schickt ihm die Ware zurück. Bezahlen muss er die Ware dann natürlich auch nicht.