Ihr wisst bestimmt, dass nicht jeder Angeklagte, der wegen einer Straftat verurteilt wird, gleich ins Gefängnis muss. Wenn die Freiheitsstrafe nicht höher als zwei Jahre ausfällt, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden – allerdings nur dann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass allein schon die Verurteilung ausreicht, um den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Innerhalb der Bewährungszeit (bis zu fünf Jahre) muss der Verurteilte in den meisten Fällen entweder eine Geldbuße zahlen, soziale Arbeit leisten oder den angerichteten Schaden wiedergutmachen. Damit er das schafft, bekommt er einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Dieser achtet darauf, dass der Verurteilte nicht wieder Dummheiten macht und die Erwartungen, die in ihn gesetzt wurden, nicht enttäuscht. Wer sich allerdings nicht an die Auflagen hält und erneut straffällig wird, muss damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird. Und dann führt am Gefängnis kein Weg mehr vorbei.