Wer zum Arzt geht, legt dem Personal am Eingang meist ein kleines, dünnes Plastikkärtchen hin. Das ist die Gesundheitskarte. Alle Personen, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, müssen diese Karte besitzen und sie in der Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen. Sie ist ihr Ausweis dafür, dass sie krankenversichert sind. In einem Chip auf dieser Karte sind wichtige Daten des Versicherten elektronisch gespeichert: etwa Name, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers, sowie der Name der Kasse. Der Arzt weiß dann, welche Krankenkasse ihm die Behandlung des Patienten bezahlt. Damit sich kein Fremder mit einer gestohlenen oder gefundenen Karte unbefugt behandeln lassen kann, ist ein Foto des Versicherten aufgedruckt. Auch Kinder bekommen eine Gesundheitskarte, ab dem 15. Geburtstag ebenfalls mit einem Foto.