Nils erklärt: Zum Arzt nur mit Kärtchen

Wer zum Arzt geht, legt dem Personal am Eingang meist ein kleines, dünnes Plastikkärtchen auf den Tisch. Es handelt sich um die Gesundheitskarte, die mit der Krankenversicherung zu tun hat. Alle Personen, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, müssen die Karte besitzen und sie in der Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen. Sie ist ihr Ausweis dafür, versichert zu sein. In einem Chip des Kärtchens sind wichtige Daten des Versicherten elektronisch gespeichert: etwa Name, Adresse und Geburtsdatum, sowie Name der Krankenkasse. Der Arzt weiß dann, welche Krankenkasse ihm die Behandlung des Patienten bezahlt. Damit sich kein Fremder mit einer gestohlenen oder gefundenen Karte unbefugt behandeln lassen kann, ist ein Foto des Versicherten aufgedruckt. Auch Kinder bekommen eine Gesundheitskarte – ab dem Alter von 15 Jahren ebenfalls mit Bild.