Für einen Biber ist das ganz schön schwer zu verstehen: Bei den Menschen regelt ein Gesetz, wann sie Bäume fällen dürfen. Genau gesagt, ist es das Bundesnaturschutzgesetz. Es geht darum, dass Tiere, die in den Bäumen leben, nicht gestört werden sollen, wenn es Frühling wird. Das sind vor allem Vögel. Sie können dann in Ruhe brüten und ihre Jungen aufziehen. Diese Schonzeit gilt vom 1. März bis 30. September. Dann fällt die Natur ja nach und nach wieder in Winterschlaf, es passiert nicht mehr viel. Damit fällt der Startschuss, dass ein Baum grundsätzlich gefällt werden darf. Unsere Biberburg aus Baumstämmen und Zweigen hat mein Vater Nagbert im Spätherbst gebaut. Aber ich glaube, das war eher Zufall …