Nils erklärt: Verträge an der Haustür

Hat bei euch zu Hause schon einmal jemand geklingelt, der etwas verkaufen wollte? Wenn deine Eltern einverstanden waren und die angebotene Sache kauften oder bestellten, haben sie ein sogenanntes Haustürgeschäft abgeschlossen. Diese Bezeichnung ist auch für andere Verträge üblich, die ein Kunde außerhalb der Geschäftsräume einer Firma unterschreibt, beispielsweise an einem nur kurze Zeit vorhandenen Stand in der Fußgängerzone oder am Bahnhof. Die Besonderheit daran ist: Anders als etwa in einem Kaufhaus oder Supermarkt kann der Kunde das angebotene Produkt nicht direkt mit Konkurrenzprodukten vergleichen. Manchmal ist man auch überrascht oder überrumpelt. Das Gesetz sieht vor, dass die meisten Verträge über Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden können.