Leute, die arbeiten gehen, verdienen Geld. Aber einen Teil davon holt sich der Staat – als Steuer. Bei Arbeitnehmern, die etwa in Industriebetrieben oder im Handel arbeiten, wird hier üblicherweise von der Lohnsteuer gesprochen. Das kommt daher, dass ihnen ihr Arbeitgeber die Steuer vom Verdienst – also dem Lohn – abzieht, um dieses Geld an den Staat weiterzugeben. Selbstständige, etwa Hausärzte oder Anwälte haben keinen Arbeitgeber, der ihnen Lohnsteuer abziehen könnte. Doch müssen auch Selbstständige einen Teil ihres verdienten Geldes abgeben. Unter Aufsicht des Finanzamtes machen sie das selbst. Hier wird von Einkommensteuer gesprochen. Im Endeffekt sind Lohn- und Einkommensteuer aber das Gleiche. Denn der Staat will, dass alle Bezieher von Einkommen – Arbeitnehmer wie Selbstständige – gleich besteuert werden.