Nils erklärt: E-Mails und Profile vererben

Nach dem Tod eines Menschen ist die Frage, wer seine Wertsachen erbt, also bekommen soll. Manche haben ein Haus, eine Wohnung, Einrichtungsgegenstände, Geld oder Schmuck, das sie an ihre Kinder oder andere Angehörige vererben. Aber auch persönliche Dinge wie Briefe und Fotos des Verstorbenen gehören zur Erbschaft. Seitdem es das Internet gibt, sind diese persönlichen Sachen oft nur noch im Computer abgespeichert, also elektronisch vorhanden. E-Mails, mit dem Smartphone gemachte Bilder, das Facebook-Profil und Whatsapp-Nachrichten gehören beispielsweise dazu. Deshalb sollte jeder Internet-Nutzer vor seinem Tod bestimmen, wer diese Dinge erhalten soll. Er entscheidet damit über den Erben seines digitalen Nachlasses.