Nils erklärt: Mit Taschengeld etwas kaufen

Verträge abschließen dürfen Kinder normalerweise nicht. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn Kinder, die mindestens sieben Jahre alt sind, mit ihrem Taschengeld etwas kaufen, sind die damit verbundenen Kaufverträge gültig. Indem die Eltern ihrem Kind Taschengeld geben, stimmen sie den Ausgaben schon im Vorhinein zu. Allerdings muss es sich um Sachen handeln, die Kinder typischerweise kaufen, Süßigkeiten, Spielsachen oder eine Kinokarte beispielsweise. Wenn die Eltern dem Kind Geld geben, um eine ganz bestimmte Sache damit zu kaufen, muss sich das Kind daran halten. Kauft es sich beispielsweise ein Computerspiel statt eines neuen Ranzens, wie von den Eltern gewünscht, ist der Vertrag über das gekaufte Computerspiel ungültig. Die Eltern können das Spiel dann ins Geschäft zurückbringen und das Geld zurückverlangen.